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Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung 2024

Zum 1. Januar 2024 steigen die Beiträge in der Privaten Pflegepflichtversicherung für Beihilfeberechtigte und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Das liegt vor allem an zusätzlichen Leistungen und damit steigenden Ausgaben.

Warum steigen die Beiträge in der Pflegeversicherung?

Die Beiträge aller Pflegeversicherten, einschließlich der Sozialen Pflegeversicherung (SPV), werden durch die zusätzlichen Ausgaben infolge der jüngsten Pflegereformen beeinflusst. Die Beiträge wurden dort bereits zum 1. Juli 2023 erhöht. Der SPV-Beitragssatz erhöhte sich von 3,05 auf 3,4 % (für Kinderlose von 3,4 % auf 4,0 %). Für Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Beihilfeberechtigt sind, gilt der halbe Pflegeversicherungsbeitragssatz von 1,7 %. Falls sie keine Kinder haben, wird ihr der volle Zuschlag von 0,6 % hinzugefügt. So kann der Beitragssatz bis zu 2,3 % erreichen.

Ab dem Jahr 2024 müssen Beamte, die keine Kinder haben und ein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialen Pflegeversicherung haben, etwa 119 Euro im Monat bezahlen. Selbst bei einem durchschnittlichen Einkommen würden es immer noch 87 Euro betragen.

Die Beiträge in der Pflegeversicherung für Privatversicherte, die beihilfeberechtigt sind, sind in der Regel geringer: Ab 2024 betragen sie durchschnittlich 52 Euro. Jedoch wird die Erhöhung zum 1. Januar 2024 für einige Versicherte sehr gering sein. Wir möchten Ihnen die Hintergründe und Ursachen näher erläutern und auch die Zukunftsaussichten diskutieren.

Auf welcher Grundlage werden die Beiträge zur PPV berechnet?

Der Beitrag der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) wird gemäß den gesetzlich festgelegten versicherungsmathematischen Regeln berechnet. Dies bedeutet, dass der Beitrag nur dann neu berechnet werden muss, wenn mindestens einer der beiden Indikatoren dies signalisiert.

  • Die Leistungsausgaben weichen von der bisherigen Beitragskalkulation ab.
  • Die allgemeine Lebenserwartung unterscheidet sich von der bisher angenommenen.

Die Beiträge müssen erst überprüft werden, wenn einer der beiden Indikatoren um mindestens 5 Prozent überschritten wird. Eine vollständige Neukalkulation muss durchgeführt werden, wenn der Schwellenwert überschritten wird. Diese Neukalkulation muss auch ein verändertes Zinsniveau berücksichtigen. In der Tarifstufe für Beihilfeberechtigte ist nun eine solche Situation in der Pflegepflichtversicherung aufgetreten.

Werden die Beiträge für alle Versicherten erhöht?

Alle Personen mit Beihilfeberechtigung (Tarifstufe PVB) müssen ihre Beiträge zum 1. Januar 2024 erhöhen. Nur in dieser Tarifstufe wurde der gesetzliche Schwellenwert überschritten. Die ursprüngliche Beitragskalkulation hat sich somit um mehr als 5 Prozent von den Leistungsausgaben unterschieden. Dies war bereits 2022 in den Tarifen für Selbstständige und Angestellte (PVN) der Fall, wodurch diese im Jahr 2023 von einer Beitragserhöhung betroffen waren.

Was ist der Grund für die deutlichen Beitragserhöhungen?

Die erhöhten Beiträge werden hauptsächlich durch die bedeutende Ausweitung der Leistungsansprüche durch die jüngsten gesetzlichen Pflegereformen wie das „Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz“ und das „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz“ verursacht. Dies führt zu höheren Leistungen im Pflegefall. Außerdem wurde durch frühere Reformen auch die Anzahl der Empfänger per Gesetz erheblich erweitert. Dies sind bedeutende sozialpolitische Fortschritte, die den Wert der Pflegepflichtversicherung insgesamt erhöhen. Allerdings führt dies zu einer erheblichen Expansion der Leistungen und somit zu erhöhten jährlichen Mehrausgaben, die jetzt deutlich von der ersten Schätzung abweichen. Und dies aus verschiedenen Gründen:

  • Zuschüsse für die Eigenanteile in Pflegeheimen: Aufgrund dieser Änderung wurden im Jahr 2022 bereits Mehrausgaben in Höhe von etwa 70 Millionen Euro in der Tarifstufe PVB verursacht. Es ist wahrscheinlich, dass sie in den kommenden Jahren noch weiter steigen werden. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften, können diese zusätzlichen Kosten erst jetzt für die Zukunft in der PPV berücksichtigt werden.
  • Außerdem entstehen in der Tarifstufe PVB jährlich Mehrausgaben in zweistelliger Millionenhöhe aufgrund einer Erhöhung des Pflegegeldes und weiterer Zuschüsse aufgrund des jüngsten Pflegereformgesetzes.
  • Die Zahl der Leistungsempfänger in der Privaten Pflegeversicherung ist von rund 169.000 im Jahr 2014, vor den Pflegereformen, auf rund 311.000 im Jahr 2022 gestiegen. Dies entspricht einem Anstieg von über 84 Prozent. Zwischen 2014 und 2024 werden sich die Ausgaben für die Kernleistungen der PPV sogar verdreifacht haben.
Geht das mit den Beitragserhöhungen jetzt so weiter?

Die erhöhten Ausgaben für die Pflegeleistungen wurden nun dauerhaft mit dem neuen Beitrag berücksichtigt, weshalb aufgrund der Ausweitungen der Leistungen keine zusätzlichen Beiträge steigen müssen. Sollte es in Zukunft jedoch weitere gesetzliche Pflegereformen mit erneuten Ausweitungen der Leistungen geben, könnten diese auch zu weiteren Anpassungen der Beiträge führen.

Gibt es eine Obergrenze für die Beiträge?

Im Allgemeinen besteht die Gewährleistung, dass der Beitrag in der PPV nach fünf Jahren der Versicherungszeit nicht höher ist als der Höchstbeitrag in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Entscheidend ist der derzeitige Beitragssatz der SPV. Ab dem Jahr 2024 beträgt der monatliche Betrag 175,96 Euro. Der Höchstbeitrag für Beihilfeberechtigte in der PPV beträgt entsprechend 70,38 Euro pro Monat. Höher darf der Beitrag im Jahr 2024 also nicht sein.

Gibt es Sonderregelungen für Ehepaare?

Unter bestimmten Bedingungen gibt es eine spezielle Regelung für Ehepartner: Eine garantierte Höchstgrenze besteht, wenn mindestens ein Ehe- oder Lebenspartner seit dem 1. Januar 1995 ununterbrochen in der PPV versichert ist und das Gesamteinkommen eines Ehe- oder Lebenspartners 485 Euro im Monat nicht übersteigt (bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung 520 Euro im Monat). Anschließend ist es erlaubt, dass die Partner zusammen nicht mehr als 150 Prozent der oben genannten Höchstbeiträge zahlen (jeder einzeln höchstens 75 Prozent). Falls die Bedingungen erfüllt sind und der neue Beitrag höher ist, kann das entsprechende Versicherungsunternehmen unterstützen.

Wer überwacht die Beitragserhöhungen?

Die Berechnung der Beiträge erfolgt gemäß strenger rechtlicher Vorschriften. Ein unabhängiger mathematischer Treuhänder muss sowohl die Notwendigkeit einer Beitragsanpassung als auch die Berechnung selbst überprüfen.

Wer berechnet die Beitragserhöhungen?

Gemäß dem SGB XI ist der PPV ein brancheneinheitlicher Tarif. Daher findet eine Überprüfung, ob die Kalkulation erneuert werden muss und ob eine Beitragsanpassung erforderlich ist, auf der Grundlage der Gesamtheit der Daten aller Versicherungsunternehmen zu den Versichertenzahlen und der Höhe der Versicherungsleistungen statt. Falls dies der Fall ist, wird der erforderliche Beitrag für einen Neuversicherten für jedes Jahr berechnet. Die Versicherungsunternehmen ermitteln den individuellen Beitrag für jeden Versicherten anhand dieser Berechnung, die auch die bereits gebildeten Alterungsrückstellungen und die Verwaltungskosten für jedes Unternehmen berücksichtigt.

Warum steigen die Pflegebeiträge nur für Beihilfeberechtigte?

Wenn die Leistungsausgaben in einem Tarif stark von der ursprünglichen Kalkulation abweichen, müssen die Beiträge in der privaten Pflegepflichtversicherung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Obwohl die Tarifstufen für Beamtinnen und Beamte (PVB) und nicht Beihilfeberechtigte (PVN) im Allgemeinen auf demselben Leistungsversprechen beruhen, sind die Anpassungen in diesen Tarifen nicht immer gleichzeitig erforderlich.

Es wurde der gesetzliche Schwellenwert in der Tarifstufe PVB überschritten, was zu einer Erhöhung der Beiträge geführt hat. Im Gegensatz dazu wurde der Tarif PVN bereits am 1. Januar 2023 angepasst.

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